Umsatzsteuer-Handbuch 2015
1. Aufl. 2015
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4.1 Innergemeinschaftliche Lieferungen
4161
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen im Sinne des Art. 7 Abs 1 UStG 1994, mit Ausnahme der Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne UID, muss angegeben werden:
die UID eines jeden Erwerbers, unter der an diesen die innergemeinschaftlichen Lieferungen ausgeführt wurden;
für jeden Erwerber die Summe der Bemessungsgrundlagen der an ihn ausgeführten innergemeinschaftlichen Lieferungen.