Umsatzsteuer-Handbuch 2015
1. Aufl. 2015
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S. 8211.2 Rechnungen im Zusammenhang mit Versandhandel
4032
Ein Unternehmer, der Lieferungen im Sinne des Art. 3 Abs. 3 UStG 1994 ausführt, ist verpflichtet, Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Steuer auszustellen. Der Ausweis dient nicht dem Vorsteuerabzug, sondern gibt dem Abnehmer bekannt, dass die Lieferung mit inländischer USt belastet ist.