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Melhardt, Stefan, Dr.

Umsatzsteuer-Handbuch 2015

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3181-3

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Umsatzsteuer-Handbuch 2015 (1. Auflage)

2. Sondervorschriften

3432

Insbesondere folgende Sondervorschriften gelten nach § 25a UStG 1994:

  • Das Kalendervierteljahr ist Erklärungszeitraum (§ 25a Abs. 3 UStG 1994).

  • Die Steuerschuld für die im Erklärungszeitraum ausgeführten Leistungen entsteht mit Ablauf des Erklärungszeitraumes (§ 25a Abs. 14 UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 40/2014).

  • Die Steuer ist am 20. Tag des auf den Erklärungszeitraum folgenden Kalendermonates fällig (§ 25a Abs. 7 UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 40/2014).

  • Die Unternehmer haben vierteljährliche Steuererklärungen bis zum 20. Tag des auf den Erklärungszeitraum folgenden Kalendermonates auf elektronischem Weg abzugeben (§ 25a Abs. 3 UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 40/2014). Für das Kalenderjahr ist keine Erklärung abzugeben.

  • In der Steuererklärung sind sämtliche Umsätze im Gemeinschaftsgebiet

    -

    getrennt nach Mitgliedstaaten,

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    unter Angabe des anzuwendenden Steuersatzes,

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    und der zu entrichtenden Steuer sowie die

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    insgesamt zu entrichtende Steuer

    anzugeben (§ 25a Abs. 4 UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 40/2014).

  • Vorsteuern können nur im Erstattungsverfahren gemäß § 21 Abs. 9 UStG 1994 geltend gemacht werden (Verordnung des BM für Finanzen mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. II Nr. 279/1995 idF BGBl. II Nr. 158/2014).

  • Ein Steuerbescheid hinsichtlich der in Öste...

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