Umsatzsteuer-Handbuch 2015
1. Aufl. 2015
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12. Option
3366
Der Wiederverkäufer kann für jeden im Rahmen der Einzeldifferenz zu versteuernden Gegenstand und auch dann, wenn er nach § 24 Abs. 2 UStG 1994 optiert, insofern der Verkauf nicht nach der Gesamtdifferenz zu versteuern ist, nach § 24 Abs. 12 UStG 1994 auf die Differenzbesteuerung verzichten und den Umsatz nach den allgemeinen Regeln des Umsatzsteuergesetzes versteuern. Die Option wird durch Umsatzversteuerung der Lieferung wahrgenommen. Eine Rechnung im Sinne des § 12 Abs. 1 UStG 1994 kann gelegt werden. Zum Vorsteuerabzug siehe § 24 Rz 3350 bis 3355.
3367
Der Empfänger der Lieferung hat kein Recht auf eine Option zur Regelbesteuerung.
Randzahlen 3368 bis 3380: Derzeit frei.