Umsatzsteuer-Handbuch 2015
1. Aufl. 2015
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S. 7191.1.5 Verbesserung, Wartung und Reparatur der Gegenstände
3256
Der Differenzbesteuerung unterliegen der Einkauf und die nachfolgende Veräußerung des erworbenen Gegenstandes. Eine Verbesserung, Wartung oder Reparatur
des erworbenen Gegenstandes ist für die Differenzbesteuerung nicht hinderlich. Dadurch wird die Identität des Gegenstandes nicht verändert. Hinsichtlich des Vorsteuerabzuges siehe § 24 Rz 3333 bis 3339.