Umsatzsteuer kompakt 2020/2021
8. Aufl. 2020
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S. 22012. Steuerschuldner, Entstehung der Steuerschuld (§ 19)
12.1. Wann entsteht die Steuerschuld?
Sie entsteht grundsätzlich mit:
Ablauf des Kalendermonates, in dem die Lieferung/sonstige Leistung ausgeführt wurde;
Besonderheiten:
die Steuerschuld verschiebt sich bei späterer Rechnungslegung um maximal einen Monat;
Lieferungen gelten im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht (z.B. Übergabe) als ausgeführt;
sonstige Leistungen gelten mit ihrer Vollendung als ausgeführt;
bei Werklieferung in der Bauwirtschaft gilt die Leistung dann als ausgeführt, wenn das fertige Werk übergeben und abgenommen worden ist (noch durchzuführende kleinere Abschlussarbeiten ändern nichts an dieser Beurteilung).
12.1.1. Gegenüberstellung der Entstehung der Steuerschuld bei IST bzw. SOLL
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Entstehung der Steuerschuld | Fälligkeit der Steuerschuld | |||||
Tag der Leistung | Tag der Rechnung | Tag der Bezahlung | IST | SOLL | IST | SOLL |
25.02. | 26.02. | 31.05. | 31.05. | 28.02. | 15.07. | 15.04. |
25.02. | 15.03. | 20.08. | 31.08. | 31.03. | 15.10. | 15.05. |
25.02. | 20.06. | 20.10. | 31.10. | 31.03. | 15.12. | 15.05. |
12.1.2. Aufgabenstellung
Geben Sie an, wann die Steuerschuld entsteht und bis zu welchem Tag die Umsatzsteuer spätestens abzuführen ist!
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Sollbesteuerung | Istbesteuerung | ||
Bestellung Lieferung R... |