Umsatzsteuer kompakt 2020/2021
8. Aufl. 2020
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S. 18610. Vorsteuerabzug (§§ 12–14)
Ein wesentliches Merkmal der Umsatzsteuer ist der Vorsteuerabzug, durch den die umsatzsteuerliche Belastung, die in der Unternehmerkette eingetreten ist, wieder rückgängig gemacht wird.
10.1. Welche Vorsteuerbeträge sind abzugsfähig?
Abzugsfähig sind die Vorsteuern
aus inländischen Rechnungen von Unternehmern unter gewissen Voraussetzungen (Abs. 1 Z 1)
die entrichtete oder am Abgabenkonto gebuchte Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für das Unternehmen eingeführt worden sind (Abs. 1 Z 2),
die Umsatzsteuer, welche der Leistungsempfänger an Stelle des leistenden Unternehmers auf Grund des Reverse-Charge-Systems schuldet (dies ist vor allem der Fall bei Dienstleistungen von Ausländern und bei Bau- und Schrottleistungen).
10.1.1. Was sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug im Regelfall (§ 12 Abs. 1 Z 1)?
Unternehmereigenschaft des Leistenden und des Leistungsempfängers,
eine Leistung für das Unternehmen,
eine Leistung im Inland,
das Vorliegen einer qualifizierten (Anzahlungs-)Rechnung (siehe § 11),
die Leistung wurde erbracht oder eine Anzahlung wurde geleistet,
bei der Istbesteuerung ist grundsätzlich (mit Ausnahmen) die Zahlung zusätzlich für den Vorsteu...