Umsatzsteuer kompakt 2018/2019
7. Aufl. 2018
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S. 27220. Besondere Aufsichtsmaßnahmen
20.1. Wer muss ein (Umsatz-)Steuerheft führen?
Entfällt.
20.2. Was muss beachtet werden, wenn ein ausländischer Unternehmer im Inland eine Lieferung erbringt?
20.2.1. Der Haftungstatbestand
In diesen Fällen haftet der Leistungsempfänger für die Umsatzsteuer des Leistenden, sofern er ein Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Der Leistungsempfänger sollte daher die USt einbehalten und an das Finanzamt Graz-Stadt abführen, da er sonst zur Haftung herangezogen werden kann.
Der Unternehmer IT (Italien) verkauft eine Maschine bei der Wiener Frühjahrsmesse an den Abnehmer G (Graz). Der Lieferort ist Wien, da die Maschine von Italien nach Wien verbracht wurde, ohne dass der Käufer feststand, sodass eine innergemeinschaftliche Lieferung in diesem Fall nicht vorliegt. G muss die Mehrwertsteuer für seinen Lieferanten IT beim Finanzamt Graz-Stadt abführen.
20.2.2. Wann kommt der Haftungstatbestand zur Anwendung?
§ 27 Abs. 4 kommt nur subsidiär zur Anwendung, wenn Vereinfachungsmaßnahmen nicht greifen. So hat die Umkehrung der Steuerschuld gem. § 19 Vorrang vor der V BGBl II 2003/584 und § 27 Abs. 4. Schlagend wird diese Bestimmung d...