Umsatzsteuer kompakt 2014/2015
5. Aufl. 2014
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S. 26221. Einführung in das System des Binnenmarktes
Während der Zoll im Binnenmarkt (innerhalb der EU) vollkommen entfällt, gilt dies für die Umsatzsteuer nicht! Allerdings erfolgt die Erhebung der Umsatzsteuer nicht an der Grenze durch den Zoll, sondern wird von den Unternehmern beim Finanzamt vorgenommen.
S. 263
S. 26421.1. Wie ist das System mit Drittländern grundsätzlich aufgebaut?
Der den Gegenstand ausführende Unternehmer wird im Land der Ausfuhr von der Umsatzsteuer vollständig entlastet und anlässlich der Einfuhr an der Grenze durch den Zoll mit Umsatzsteuer belastet.
21.1.1. Wie funktioniert der Binnenmarkt innerhalb der EU grundsätzlich?
Im Binnenmarkt (EU) sind allerdings nunmehr die Grenzen für den Warenverkehr offen. Das heißt, dass mit dem Entfall der Grenzen die Umsatzsteuer anders erhoben wird, bzw. auf andere Weise sichergestellt werden muss, dass diese entrichtet wird.
Grundprinzip:
Es war ursprünglich vorgesehen, dass in der EU das Ursprungslandprinzip gilt. Das bedeutet, dass jeder Unternehmer seine Umsätze in seinem Heimatland versteuert, egal wohin und an wen diese Lieferungen innerhalb der EU erfolgen. Das hätte aber zur Folge, dass Länder, die mehr exportieren, begünstigt wären, d...