Umsatzsteuer kompakt 2014/2015
5. Aufl. 2014
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S. 23114. Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung (§ 20), Voranmeldung und Vorauszahlung, Veranlagung (§ 21)
14.1. Wie wird die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt erklärt?
Die Umsatzsteuer muss monatlich oder vierteljährlich aufgrund einer Voranmeldung bezahlt werden. Zusätzlich ist am Ende des Kalenderjahres (Wirtschaftsjahres) eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.
14.2. Wie hat die Umsatzsteuervoranmeldung zu erfolgen (§ 21)?
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ist grundsätzlich vom Unternehmer entsprechend seinen Aufzeichnungen auf dem amtlichen Formular U 30 auszufüllen bzw. über FinanzOnline NEU direkt an das Finanzamt zu übermitteln.
Ergibt sich aufgrund seiner Berechnungen eine Zahllast, so muss er diesen Betrag mittels eines speziellen Erlagscheines, den er vom Finanzamt erhält, durch Verrechnungsweisung recht zeitig einbezahlen.
Das heißt, er muss dem Finanzamt den Zahllastbetrag für einen bestimmten Zeitraum (monatlich oder vierteljährlich) bekanntgeben.
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S. 23414.2.1. Was ist bei einer Gutschrift, bei hohen Umsätzen und bei Nichtbezahlung zu tun?
Bei einer Gutschrift (das heißt, dass die Vorsteuerbeträge die Umsatzsteuerbeträge übersteigen),
bei Umsätzen über 30.000 €/Jahr oder