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Berger/Wakounig

Umsatzsteuer kompakt 2014/2015

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2259-0

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Umsatzsteuer kompakt 2014/2015 (5. Auflage)

S. 22513. Aufzeichnungspflichten (§ 18, Art. 18)

13.1. Übersicht

S. 22613.2. Was ist aufzuzeichnen?

Jeder Unternehmer, der im Inland steuerbare Umsätze ausführt, ist verpflichtet, Aufzeichnungen fortlaufend zu führen, um die Umsatzsteuer und deren Grundlagen festzustellen. Diese Aufzeichnungspflicht gilt auch für „Personen“, die unberechtigt in Rechnungen eine Steuer ausweisen. Die Aufzeichnungen samt Belegen sind 7 Jahre aufzubewahren. Betreffen sie Grundstücke, verlängert sich die Frist auf 12 (22) Jahre.

Beispiel für Trennung der Entgelte:

S. 227Beispiel:

Der gut gehende Imbissstand „Der sportliche Willi“ am Radweg bietet neben seinen kleinen Schmankerln auch diverse Getränke an. Es gibt jedoch keine Registrierkasse.


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Die Ermittlung der Steuersätze kann nur aufgrund des Wareneinkaufes erfolgen.

Beispiel:

Ein Einzelhandelsunternehmen liefert Waren, die mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz und dem Normalsteuersatz zu versteuern sind. Es wird folgender Antrag zur Trennung der Entgelte nach dem Wareneingang gestellt:

Es wird beantragt, die dem Normalsteuersatz unterliegenden Umsätze aufgrund der üblichen Aufschläge zu ermitteln. Die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegenden Umsätze (Bruttobetrag) werden d...

Umsatzsteuer kompakt 2014/2015

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