Umsatzsteuer kompakt 2014/2015
5. Aufl. 2014
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S. 1489. Ausstellung von Rechnungen (§ 11)
9.1. Wer muss eine Rechnung ausstellen (§ 11 Abs. 1)?
Alle Unternehmer sind zur Rechnungslegung berechtigt bzw. wenn sie steuerbare Umsätze an andere Unternehmer oder juristische Personen (z.B. Vereine) ausführen, verpflichtet.
Weiters sind zur Rechnungslegung auch Unternehmer (binnen sechs Monaten) betreffend Werklieferungen und Werkleistungen an Privatpersonen im Zusammenhang mit einem Grundstück (Bauleistungen) verpflichtet.
9.1.1. Nach welchen Rechnungslegungsvorschriften ist eine Rechnung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten auszustellen?
Für grenzüberschreitende Sachverhalte gibt es besondere Regeln für die Frage, nach welchen Rechnungslegungsvorschriften eine Rechnung zu erfolgen hat. Im Wesentlichen gelten die Rechnungslegungsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem der Leistende seinen Sitz oder seine Betriebsstätte hat und nicht die des Leistungsempfängers (ausgenommen bei Gutschriften).
Beachte: Die Rechnungslegung muss bis zum 15. des auf die sonstige Leistung folgenden Monats erfolgen.
Ein österreichischer Unternehmer Ö erbringt am 3.3. eine EDV- Leistung an einen anderen Unternehmer D in Deutschland. Der Leistungsort liegt n...