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Berger/Wakounig

Umsatzsteuer kompakt 2014/2015

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2259-0

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Umsatzsteuer kompakt 2014/2015 (5. Auflage)

S. 1428. Steuersätze (§ 10)

8.1. Welche Steuersätze gibt es?

Grundsätzlich beträgt der Steuersatz für Lieferungen, sonstige Leistungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb 20 %. Für bestimmte Leistungen ist ein ermäßigter Steuersatz von 10 % vorgesehen. Die Gewährung von Steuersatzermäßigung erfolgt ebenso wie bei den unechten Steuerbefreiungen teilweise aus sozialen Gründen (z.B. bei Wohnungsmiete).


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10 %
ermäßigter Steuersatz (§ 10 Abs. 2)
12 %
Weinlieferungen im Rahmen des Abhofverkaufes eines Landwirtes (§ 10 Abs. 3, ausdrücklich gewährt durch den Beitritt zur EU). Dieser Steuersatz findet Anwendung für die Lieferungen von Wein
- aus frischen Weintrauben, die innerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebes im Inland erzeugt wurden,
- soweit der Erzeuger die Getränke im Rahmen seines landwirtschaftlichen Betriebes liefert bzw. entnimmt (z. B. Abhofverkauf von Flaschenwein).
- Dieser ermäßigte Steuersatz gilt nicht für Getränke, die aus erworbenen Stoffen (z.B. zugekaufte Trauben, Maische, Most, Sturm) erzeugt wurden oder innerhalb der Betriebsräume, einschließlich der Gastgärten, ausgeschenkt werden (Buschenschank).
19 %
zweiter Normalsteuersatz für die in Jungholz/Mittelberg bewirkte...

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