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Weinzierl

SWK-Spezial E-Commerce Paket 2021

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4430-1

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Dokumentvorschau
SWK-Spezial E-Commerce Paket 2021 (1. Auflage)

2. Einfuhr-Versandhandel

Vor Inkrafttreten des E-Commerce-Pakets mit bestehen für Einfuhrlieferungen an Nichtunternehmer (B2C) keine Sonderregelungen. Die Beförderungs- oder Versendungslieferungen aus dem Drittland an Nichtunternehmer gelten gemäß § 3 Abs 8 grundsätzlich als dort ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung des Gegenstandes an den Abnehmer beginnt, oder gemäß § 3 Abs 9, wenn der Lieferer der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist, im Einfuhrland. Dabei ist es unerheblich, ob der Lieferer oder der Abnehmer die Beförderung oder Versendung durchführt. Die Besteuerung im Bestimmungsland wird grundsätzlich durch die Einfuhr der Gegenstände erzielt, sie ist im Einfuhrland steuerbar und grundsätzlich steuerpflichtig. Die zollrechtliche Befreiung für Sendungen von Waren mit geringem Wert, deren Gesamtbetrag je Sendung EUR 150 nicht übersteigt, gilt nicht für die Einfuhrumsatzsteuer. Dafür besteht eine eigene Steuerbefreiung für Gegenstände, deren Gesamtwert EUR 22 nicht übersteigt.

S. 12Beispiel

V, ein Verbraucher aus Wien, bestellt im März 2021 beim Online-Händler CH aus der Schweiz eine Zeitschrift zum Preis von EUR 12. CH versendet den Gegenstand mit dem Paketdien...

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