SWK-Spezial E-Commerce Paket 2021
1. Aufl. 2021
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S. 101. Einführung
Mit wird eine Reihe von Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Fernverkäufen wirksam, die im Wesentlichen drei Bereiche umfassen:
Die Steuerbefreiung für die Einfuhr von Gegenständen in Kleinsendungen von geringem Wert wird abgeschafft. Der Ort der Lieferung bei Einfuhr-Versandhandelslieferungen soll sich grundsätzlich in den Bestimmungsmitgliedstaat verlagern, wobei dem Unternehmer die Erklärung und Entrichtung der Umsatzsteuer über den Import-One-Stop-Shop in nur einem Mitgliedstaat ermöglicht wird. Bei Anwendung des Import-One-Stop-Shops ist die Einfuhr der Gegenstände steuerfrei.
Bei den innergemeinschaftlichen Versandhandelslieferungen erfolgt die Besteuerung grundsätzlich im Bestimmungsmitgliedstaat. Dazu wird die Lieferschwelle abgeschafft. Um den Verwaltungsaufwand für die Unternehmer zu verringern, können die innergemeinschaftlichen Versandhandelslieferungen im EU-One-Stop-Shop erklärt werden.
Ein Großteil der Versandhandelslieferungen von Gegenständen wird durch die Nutzung von elektronischen Schnittstellen, wie Marktplätzen, Plattformen, Portalen, unterstützt. Diese elektronischen Schnittstellen werden in die Erhebung der Umsatzsteuer...