Petritz/Plott/Mavher (Hrsg)
SWK-Spezial Corona-Hilfsmaßnahmen
1. Aufl. 2021
ISBN: 978-3-7073-4407-3
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Dokumentvorschau
SWK-Spezial Corona-Hilfsmaßnahmen (1. Auflage)
2. Übersicht über die Maßnahmen – Die Förderungen auf einen Blick
2.1. Kurzarbeit
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Förderung | Kurzarbeit |
Volumen | EUR 12 Mrd |
Fördergrenze | Kurzarbeit kann für einen Zeitraum von drei Monaten vereinbart werden, bei Bedarf drei Monate Verlängerung möglich. Corona-Kurzarbeit war zunächst bis befristet. Ab startete mit leicht veränderten Bedingungen Phase 3, die zunächst für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten, somit bis , vorgesehen war. |
Zielgruppe | Arbeitgeber |
Voraussetzungen/ Bedingungen | Vorübergehende wirtschaftliche Schwierigkeiten Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 10 % und maximal 90 %; Phase 3 ab Oktober 2020: um mindestens 20 % und maximal 70 % Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitgeber ca 80 % bis 90 % des bisherigen Nettoentgelts. SV-Beiträge sowie Sonderzahlungen sind auf Basis des Entgelts vor Kurzarbeit zu zahlen Pflicht zur Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes für die Dauer der Kurzarbeit und je nach Vereinbarung (typischerweise ein Monat) danach Abschluss einer Sozialpartnervereinbarung (WK/Gewerkschaft) mit Zustimmung des Betriebsrates, in betriebsratslosen Betrieben: Zustimmung der Arbeitnehmer |
Förderungshöhe | AMS ersetzt mit festgelegten Pauschalsätz... |