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Bendlinger/Kofler/Lang/Schmidjell-Dommes

SWI-Spezial - Die österreichischen DBA nach BEPS

Die Auswirkungen des MLI und des OECD-MA 2017

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3859-1

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Dokumentvorschau
SWI-Spezial - Die österreichischen DBA nach BEPS (1. Auflage)

S. 180VI. Auf einen Blick: MLI und österreichische Doppelbesteuerungsabkommen

Die voraussichtliche Anwendung des MLI in den österreichischen DBA - ein tabellarischer Überblick

Diana Haider/Sabine Schmidjell-Dommes


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MLI
Staaten
OECD-MA
Inhalt
Art 5
(Anwendung von Methoden zur Beseitigung der Doppelbesteuerung):
Abs 2 - Option A
Belgien, China, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien
23A
(Befreiungsmethode)
Freistellungsverpflichtung des Ansässigkeitsstaates gilt nicht, wenn der Quellenstaat aufgrund des Steuerabkommens nicht oder nur mit begrenztem Satz besteuert.
Art 6
(Zweck eines unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommens)
Belgien, Bulgarien, China, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Israel, Italien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Malta, Mexiko, Niederlande, Pakistan, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern
Präambel
Zweck des Steuerabkommens ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung, ohne Möglichkeiten zur Nicht-/Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung/-umgehung zu schaffen (Mindeststandard).
MLI-Text (Art 6 Abs 1) in bestehende Präambel inkludiert
Chile, Deuts...

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