SWI-Spezial - Meldepflicht für potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle
1. Aufl. 2020
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S. 177VIII. Form und Art der Meldung
Michael Reither
§ 18 EU-MPfG normiert in den Abs 1 und 2 die Form der Übermittlung einer Meldung über eine meldepflichtige Gestaltung bzw die Form der Übermittlung des Nachweises über eine bereits erfolgte Meldung in jenen Fällen, in denen ein Intermediär oder ein relevanter Steuerpflichtiger eine zusätzliche oder subsidiäre Meldeverpflichtung hat.
1. Erstmeldung einer marktfähigen oder maßgeschneiderten Gestaltung
Der Gesetzgeber hat für die Übermittlung der Meldung einer meldepflichtigen Gestaltung den elektronischen Weg über FinanzOnline vorgesehen. Nur in jenen Fällen, in denen entweder die technischen Voraussetzungen oder die rechtlichen Bedingungen für eine Teilnahme in FinanzOnline nicht gegeben sind, kann auf das amtliche Formular zurückgegriffen werden. Mit der Formulierung „unzumutbar“ wird nicht auf das Fehlen eines grundsätzlich verwendbaren Zugangs zu FinanzOnline abgezielt. Ausgenommen von der Verpflichtung zur elektronischen Meldung sollen nur jene Personen sein, bei denen mangels technischer Ausstattung (fehlender Zugang zu einem Computer oder dem Internet) die Nutzung von FinanzOnline a priori ausgeschlossen ist. Auch wenn die technischen Voraussetzu...