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SPG § 28. Vorrang der Sicherheit von Menschen, BGBl. I Nr. 85/2000, gültig ab 01.10.2000

3. Teil Befugnisse der Sicherheitsbehörden und der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen der Sicherheitspolizei

1. Hauptstück Allgemeines