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SPG § 65a. Erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Auffindung Abgängiger, BGBl. I Nr. 104/2002, gültig ab 01.10.2002

4. Teil Verarbeiten personenbezogener Daten im Rahmen der Sicherheitspolizei

3. Hauptstück Erkennungsdienst