SolvaV § 171. Anerkennung der Kreditrisikominderung auf Verbriefungspositionen im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes, BGBl. II Nr. 266/2013, gültig von 10.10.2006 bis 31.12.2013
2. Teil Kreditrisiko
4. Hauptstück Verbriefungspositionen
1. Abschnitt Berechnung der gewichteten Forderungsbeträge und erwarteten Verlustbeträge
§ 171. Anerkennung der Kreditrisikominderung auf Verbriefungspositionen im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes
Kreditinstitute können bei der Berechnung der gewichteten Forderungsbeträge im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes dingliche und persönliche Sicherheiten nach Maßgabe der § 83 bis 155 berücksichtigen.
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