2. Teil Kreditrisiko
3. Hauptstück Kreditrisikominderung
3. Abschnitt Effekt der Kreditrisikominderung
3. Unterabschnitt Sonstige dingliche Sicherheiten
§ 133. Heraufskalierung der Volatilitätsanpassung
Erfolgt eine Neubewertung seltener als einmal täglich, haben Kreditinstitute eine entsprechend größere Volatilitätsanpassung durch Heraufskalierung der auf einer täglichen Neubewertung beruhenden Volatilitätsanpassung gemäß § 134 und 135 mit Hilfe der nachfolgenden Formel vorzunehmen:
wobei bedeutet:
Hdie vorzunehmende Volatilitätsanpassung
HMdie Volatilitätsanpassung bei täglicher Neubewertung
NRdie tatsächlichen Anzahl an Handelstagen zwischen den Neubewertungen
TMder Verwertungszeitraum für das betreffende Geschäft.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
CAAAA-77141