PAkPV 2013 (Prüfaktuar-Prüfberichtverordnung 2013) § 8. Ergebnis der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft, BGBl. II Nr. 436/2013, gültig ab 01.01.2014

§ 8. Ergebnis der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft

(1) In Kapitel 6 ist die Verwendung des Ergebnisses der VRG zu analysieren und die Ergebnisverteilung auf die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten näher zu erläutern, soweit dies nicht bereits in den vorangegangenen Kapiteln dargestellt wurde.

(2) Weiters sind die nachstehenden Punkte zu erläutern:

1. Verrechnung von Guthaben mit laufenden Beiträgen;

2. Verpflichtung und Ausmaß sowie Frist von Arbeitgebernachschüssen;

3. Vorliegen von Arbeitgeberguthaben oder -reserven, deren Entwicklung und Verzinsung;

4. stichprobenmäßige Prüfung der Übereinstimmung der Kostenberechnung für die Ermittlung von Überweisungsbeträgen sowie für beitragsfrei gestellte Anwartschaften mit dem Geschäftsplan oder dem Pensionskassenvertrag.

(3) Anzugeben ist, ob Änderungen der bestehenden Beitrags- und Leistungsordnung erforderlich wären.

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