Oö. AEG 2001 § 3. Beratung, LGBl.Nr. 27/2001, gültig ab 01.07.2001

2. ABSCHNITT Aufgaben des Landes

§ 3. Beratung

Das Land hat die Gemeinden bei der Erstellung und Fortführung des Abwasserkatasters sowie bei der Erstellung, Umsetzung und Überarbeitung des Abwasserentsorgungskonzepts zu beraten.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
IAAAA-76997