§ 13. Kleine und mittlere Unternehmen
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat insbesondere durch Stärkung von Unterstützungsnetzen und -strukturen dazu beizutragen, dass sie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Kleinstunternehmen dazu anregen, bereits in der Phase der Produktentwicklung einen umweltverträglichen Ansatz zu wählen und sich den künftigen gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen anzupassen.
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