§ 22. 5. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 23. Schlußbestimmung
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der NÖ Landesregierung vom über Planzeichen, Maßstäbe und Material des Flächenwidmungsplanes sowie der Plandarstellungen der Ergebnisse der Grundlagenforschung, LGBl. 8000/2–0, außer Kraft.
Anlage 1: Flächenbilanztabelle
Anlage 2: Farbmustertafel
Anlage 3: Abbildungsmuster
Anlage 4: Musterplankopf
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