KBGG § 5d. Gleichzeitiger Bezug, BGBl. I Nr. 53/2016, gültig ab 01.03.2017
Abschnitt 2 Pauschales Kinderbetreuungsgeld als Konto
§ 5d. Gleichzeitiger Bezug
Abweichend von § 2 Abs. 2 können die Eltern aus Anlass des erstmaligen Wechsels gleichzeitig Kinderbetreuungsgeld in der Dauer von bis zu 31 Tagen in Anspruch nehmen, wodurch sich die Anspruchsdauer um diese Tage reduziert.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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