HlSchG § 4. Erlöschen des Anspruches, BGBl. Nr. 372/1988, gültig ab 01.10.1988
§ 4. Erlöschen des Anspruches
Der Anspruch erlischt fünfzehn Jahre nach dem Tag der ersten Aufzeichnung, wenn die Topographie bis dahin weder
1. nicht bloß vertraulich geschäftlich verwertet worden ist, noch
2. beim Patentamt angemeldet worden ist.
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