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GewO 1994 § 22a. Kundmachung von Prüfungsordnungen, BGBl. I Nr. 48/2003, gültig von 01.08.2003 bis 31.12.2017

I. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen

4. Besondere Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben Befähigungsnachweis

§ 22a. Kundmachung von Prüfungsordnungen

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