zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Elektronische Übermittlung von Anbringen an die Finanzstrafbehörde im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus § 2., BGBl. II Nr. 158/2020, gültig von 15.03.2020 bis 30.06.2029

§ 2.

Wird ein Anbringen gemäß § 1 eingereicht, ist das Original des Anbringens vor Einreichung zu unterschreiben und sieben Jahre zu Beweiszwecken aufzubewahren.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
ZAAAA-76786