ESAEG Anlage zu § 32 Inhalt des Rechenschaftsberichts, BGBl. I Nr. 117/2015, gültig ab 15.08.2015

4. Teil Kosten, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Anlage zu § 32 Inhalt des Rechenschaftsberichts

1. Vermögen und Verbindlichkeiten

a) Bankguthaben

b) Wertpapiere

c) Zahlungsverpflichtungen von Mitgliedsinstituten gemäß § 21 Abs. 3

d) Forderungen, darunter:

aa) Forderungen, die gemäß § 26 gegenüber einer anderen Sicherungseinrichtung bestehen

bb) Forderungen, die aufgrund einer Kreditgewährung gemäß § 29 gegenüber einem anderen Einlagensicherungssystem bestehen

e) Sonstiges Vermögen

f) Vermögen insgesamt

g) Verbindlichkeiten der Sicherungseinrichtung gegenüber Dritten, darunter:

aa) Verbindlichkeiten, die gegenüber einer anderen Sicherungseinrichtung gemäß § 26 bestehen

bb) Verbindlichkeiten, die aufgrund der Durchführung einer Kreditoperation gemäß § 25 bestehen

h) Nettobestandswert

2. Einnahmen während des Berichtszeitraums, darunter

a) Beiträge, davon Zahlungsverpflichtungen von Mitgliedsinstituten gemäß § 21 Abs. 3

b) Sonderbeiträge, darunter: erhöhte Sonderbeiträge

c) gemäß § 24 von anderen Sicherungseinrichtungen erhaltene Finanzmittel

d) Zahlungen aufgrund eines gemäß § 29 gewährten Kredits

e) Erträge aus der Veranlagung vorhandener Finanzmittel

f) Erträge aus Forderungen

g) sonstige Erträge

h) Rückflüsse aus Insolvenzmassen von CRR-Kreditinstituten

3. Ausgaben, darunter

a) Ausgaben für die Zwecke der Inanspruchnahme von Einlagensicherungseinrichtungen im Rahmen einer Abwicklung gemäß § 132 BaSAG oder gemäß Art. 79 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014

b) Ausgaben für Sicherungsfälle, darunter

aa) einer anderen Sicherungseinrichtung gemäß § 24 zur Verfügung gestellte Finanzmittel

bb) einer anderen Sicherungseinrichtung gemäß § 27 zur Verfügung gestellte Finanzmittel

cc) Zahlungen aufgrund von Kreditoperationen gemäß § 25

c) Ausgaben für Stützungsmaßnahmen gemäß § 30

d) Aufwendungen für bestehende Verbindlichkeiten gegenüber Dritten

e) sonstige Aufwendungen

4. Angaben über die Entwicklung der Finanzmittel des Einlagensicherungsfonds während des Berichtzeitraumes, darunter Angaben zur Veränderung in der Zusammensetzung des Wertpapierbestandes während des Berichtzeitraumes

5. Ausstattung des Einlagensicherungsfonds

a) Verfügbare Finanzmittel in Prozent der gedeckten Einlagen

b) Unter/Überausstattung des Einlagensicherungsfonds

6. Verwendete Berechnungsmethode zum Gesamtrisiko

7. Verwaltungskosten, die aus der Verwaltung des Einlagensicherungsfonds erwachsen.

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