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AZG § 30. Aufhebung von Rechtsvorschriften, BGBl. Nr. 461/1969, gültig ab 05.01.1970

ABSCHNITT 9 Schluß- und Übergangsbestimmungen

§ 30. Aufhebung von Rechtsvorschriften

(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten für dessen Geltungsbereich alle mit den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes in Widerspruch stehenden Vorschriften, soweit sie noch in Geltung stehen und soweit § 32 nicht anderes bestimmt, außer Kraft. Insbesondere verlieren ihre Wirksamkeit:

1. Arbeitszeitordnung vom , Deutsches RGBl. I S. 447 (GBl. f. d. LÖ. Nr. 231/1939), mit Ausnahme des § 16,

2. Ausführungsverordnung zur Arbeitszeitordnung vom , Deutsches RGBl. I S. 1799 (GBl. f. d. LÖ. Nr. 667/1939), mit Ausnahme der Nr. 20,

3. Verordnung über die Arbeitszeit in Kokereien und Hochofenwerken vom , Deutsches RGBl I S. 5 (GBl. f. d. LÖ. Nr. 231/1939),

4. Verordnung über die Arbeitszeit in Gaswerken vom , Deutsches RGBl. I S. 59 (GBl. f. d. LÖ. Nr. 231/1939),

5. Verordnung über die Arbeitszeit in Metallhütten vom , Deutsches RGBl. I S. 59 (GBl. f. d. LÖ. Nr. 231/1939),

6. Verordnung über die Arbeitszeit in Stahlwerken, Walzwerken und anderen Anlagen der Großeisenindustrie vom , Deutsches RGBl. I S. 221 (GBl. f. d. LÖ. Nr. 231/1939),

7. Verordnung über die Arbeitszeit in der Zementindustrie vom , Deutsches RGBl. I S. 82 (GBl. f. d. LÖ. Nr. 231/1939),

8. Zweite Anordnung vom , welche die Arbeitszeit auf Baustellen betrifft, Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 45 (GBl. f. d. LÖ. Nr. 271/1939),

9. Verordnung über die Arbeitszeit in Krankenpflegeanstalten vom , Deutsches RGBl. I S. 66, berichtigt im Deutschen RGBl. I S. 154/1924 (GBl. f. d. LÖ. Nr. 25/1940),

10. Anordnung über Arbeitszeitverkürzung für Frauen, Schwerbeschädigte und minderleistungsfähige Personen (Freizeitanordnung) vom , RABl. I S. 508,

11. Abschnitt III, §§ 4 bis 7 der Verordnung zur Abänderung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete des Arbeitsrechtes vom , Deutsches RGBl. I S. 1683 (GBl. f. d. LÖ. Nr. 1217/1939),

12. Verordnung über den Arbeitsschutz vom , Deutsches RGBl. I S. 2403,

13. Verordnung über die Sechzigstundenwoche vom , Deutsches RGBl. I S. 191,

14. Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom , BGBl. Nr. 126, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 124/1959, über die Regelung der Arbeitszeit bei Reparaturarbeiten in heißen Öfen von Eisen- und Stahlhüttenbetrieben,

15. Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom , BGBl. Nr. 195, in der Fassung der Kundmachung vom , BGBl. Nr. 49, betreffend die Zulassung von Arbeitszeitverlängerungen beim Nachweis eines dringenden Bedürfnisses.

(2) Weiters treten außer Kraft:

1. Erste Anordnung über die Vereinfachung der Lohn- und Gehaltsabrechnung vom , deutsches RGBl I S. 166,

2. Zweite Anordnung über die Vereinfachung der Lohn- und Gehaltsabrechnung vom , Deutsches RGBl. I

S. 196,

3. Anordnung gegen Arbeitsvertragsbruch und Abwerbung sowie das Fordern unverhältnismäßig hoher Arbeitsentgelte in der privaten Wirtschaft vom , RABl. I S. 341,

4. Anordnung über die Mehrarbeitsvergütung von Angestellten in der privaten Wirtschaft während der Kriegszeit vom , RABl. I S. 477,

5. Anordnung zur Regelung der Vergütung von zusätzlicher Sonn- und Feiertagsarbeit der kaufmännischen und technischen Angestellten der Industrie, des Handwerks und des Handels vom , RABl. I S. 168,

6. Anordnung des Reichstreuhänders der Arbeit Wien vom über die Entlohnung der aus Anlaß einer Lastenminderung der Gas- und Elektrizitätswerke geleisteten Nachtarbeitsstunden sowie der Arbeitsleistungen an Samstagnachmittagen und Sonntagen, Amtliche Mitteilungen des Präsidenten der Gauarbeitsämter und der Reichstreuhänder der Arbeit in den Donau- und Alpengauen, S. 284/1944,

7. Anordnung über die Aufhebung arbeitsfreier Tage außerhalb der gesetzlichen Sonn- und Feiertage vom , RABl. I

S. 184,

8. Anordnung Nr. 13 zur Sicherung der Ordnung in den Betrieben vom , RABl. I S. 543,

9. Zweite Anordnung zur Sicherung der Ordnung in den Betrieben vom , RABl. I S. 359,

10. Anordnung zur Änderung der Anordnung Nr. 13 zur Sicherung der Ordnung in den Betrieben vom , RABl. I

S. 415/1944.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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