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AVOG 2010 - DV § 9. Besteuerung von Berufssportlern im Rahmen der Fußballeuropameisterschaft 2008, BGBl. II Nr. 579/2020, gültig von 01.07.2010 bis 31.12.2020

2. Hauptstück Steuer- und Zollverwaltung

1. Abschnitt Finanzämter

§ 9. Besteuerung von Berufssportlern im Rahmen der Fußballeuropameisterschaft 2008

Das Finanzamt Wien 1/23 wird mit der Erhebung der Einkommensteuer der gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 des Einkommensteuergesetzes 1988 dem Steuerabzug unterliegenden Berufssportler (Fußballer) hinsichtlich ihrer im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Rahmen der Fußballeuropameisterschaft 2008 erzielten Einkünfte betraut.

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