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Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 53-265

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-0964-5

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Dokumentvorschau
Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 254 Bestimmungen für den Bereich des landesgesetzlichen und kommunalsteuerlichen Abgabenstrafrechts

Franz Reger/Stefanie Judmeier/Michael Kalcher/Yoko Kuroki

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar zu § 254
A.
Landesgesetzliches Abgabenstrafrecht (§ 254 Abs 1 FinStrG)
1
B.
Nichtanwendung des VStG durch die Finanzstrafbehörden (§ 254 Abs 2 FinStrG)
2, 3
II.
Rechtsprechung zu § 254

I. Kommentar zu § 254

A. Landesgesetzliches Abgabenstrafrecht (§ 254 Abs 1 FinStrG)

1

Gem § 254 Abs 1 FinStrG ist auf das Abgabenstrafrecht der Länder ausschließlich das VStG anzuwenden. Die Einschränkungen, insbesondere betreffend die Verjährungsfrist des § 31 Abs 2 VStG sind seit der allgemeinen Verlängungerung der Verjährungsfrist des § 31 VStG auf ein Jahr (Art 7 Verwaltungsgerichts-Ausführungsgesetz 2013, BGBl I 2013/33) überflüssig und konnten daher entfallen.

Als einzige Bestimmung des FinStrG ist für das Abgabenstrafrecht der Länder seit dem (BGBl I 2009/20) jedoch § 29 FinStrG sinngemäß anzuwenden. Die „sinngemäße“ Anwendung bewirkt, dass Selbstanzeigen im Landesabgabenstrafrecht nicht bei den Abgabenbehörden des Bundes, sondern den jeweilige Landes- bzw Gemeindebehörden einzubringen sind.

B. Nichtanwendung des VStG durch die Finanzstrafbehörden (§ 254 Abs 2 FinStrG)

2

Die Regelung des § 254 Abs 2 FinStrG soll verhindern, dass die Finanzstrafbehörden des Bundes in die Lage kommen, zwei Strafverfahrensgesetze, nä...

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

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