zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 53-265

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-0964-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 81

Franz Reger/Stefanie Judmeier/Michael Kalcher/Yoko Kuroki

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 81
A.
Anzeigepflicht der Dienststellen der Gebietskörperschaften
14
B.
Anzeigepflicht der Gebietskrankenkassen und des Arbeitsmarktservices
5, 6
C.
Sonstige Anzeigepflichten
79
II.
Rechtsprechung zu § 81

I. Kommentar zu § 81

A. Anzeigepflicht der Dienststellen der Gebietskörperschaften

1

Gem § 81 FinStrG sind die Dienststellen der Gebietskörperschaften mit behördlichem Aufgabenbereich verpflichtet, von ihnen selbst wahrgenommene oder sonst zu ihrer Kenntnis gelangte Finanzvergehen anzuzeigen. Körperschaften des öffentlichen Rechts, die keine Gebietskörperschaften sind, unterliegen daher – mit Ausnahme der ausdrücklich genannten Gebietskrankenkassen und des Arbeitsmarktservices – somit nicht der Anzeigepflicht nach § 81 FinStrG. Demgegenüber verpflichtet § 78 StPO alle Behörden und öffentlichen Dienststellen, also auch solche, die keine Gebietskörperschaften sind, zur Anzeige. Andererseits kennt § 81 FinStrG keine dem § 78 Abs 2 StPO entsprechenden Einschränkungen.

Gebietskörperschaften sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, die alle Personen umfassen, die in einer örtlichen Beziehung zu einem bestimmten Gebiet stehen (Adamovich/Funk/Holzinger/Frank, Österreichisches Staatsrecht2, Band 2, 21.001)...

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.