KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
4. Aufl. 2023
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§ 6 Ruhen
Übersicht der Kommentierung
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I. | Wochengeldbezug (Abs 1) | |
II. | Vergleichbare ausländische Familienleistungen (Abs 3) | |
III. | Vorgehensweise bei grenzüberschreitenden Sachverhalten |
I. Wochengeldbezug (Abs 1)
1
Das Ziel der meisten Ruhensbestimmungen besteht darin, Leistungen dann nicht zu gewähren, wenn ein Sicherungsbedürfnis vorübergehend weggefallen ist. Dazu kommt es insbesondere dann, wenn eine andere funktionsgleiche Leistung bezogen wird. In diesen Fällen dienen die Ruhensregelungen der Vermeidung einer sozialpolitisch unerwünschten „Überversicherung“ durch einen Doppelbezug von Leistungen mit gleicher Zweckbestimmung (10 ObS 72/11b mwN). So soll Abs 1 eine Mehrfachversorgung aus den Maßnahmen der sozialen Sicherheit hintanhalten. Nach der Wertung des Gesetzgebers sollen somit Mutterschaftsleistungen grds nicht neben dem KBG bezogen werden.
2
Gemäß Abs 1 ruht der Anspruch auf KBG, sofern ein Anspruch auf Wochengeld gemäß § 162 ASVG (vgl näher Binder in Tomandl/Felten, System 264/29; Drs in SV-Komm § 162 ASVG Rz 1 ff; Schober in Sonntag, ASVG § 162 Rz 1 ff) oder auf gleichartige Leistungen nach anderen österreichischen oder ausländischen Rechtsvorschriften oder ein Anspruch auf Wochengeld gemäß § 102a GSVG oder § 98 BSVG bes...