Einkommensteuergesetz
2023
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§ 29 EStG — Sonstige Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Z 7)
Kommentar
Übersicht
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Gliederung: | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
1. | Allgemeines | |||||
2. | Wiederkehrende Bezüge | |||||
A. | Freiwillige Bezüge, Unterhaltsansprüche und Bezüge aus einer Pensionszusatzversicherung: | |||||
B. | Rententypen | |||||
a. | Renten anlässlich der Übertragung von Wirtschaftsgütern | |||||
a.1. | Gegenleistungsrente (entgeltliche Kaufpreisrenten) | |||||
a.2. | Gemischte Renten | |||||
a.3. | Unterhaltsrente (freiwillige Rente) | |||||
Wertmäßige und zeitliche Abgrenzung | ||||||
Systematik | ||||||
b. | Renten anlässlich der Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen | |||||
b.1. | Die Gegenleistungsrente (entgeltliche Kaufpreisrente) | |||||
b.2. | Außerbetriebliche und betriebliche Versorgungsrente | |||||
b.3. | Unterhaltsrente (freiwillige Rente) | |||||
Wertmäßige und zeitliche Abgrenzung | ||||||
Systematik | ||||||
c. | Sonstige Renten (sowie dauernde Lasten) | |||||
3. | Abgrenzung des § 29 Z 1 und Z 3 zu Veräußerungsgeschäften im Sinne der § 30 und § 31 | |||||
4. | Einkünfte aus Leistungen | |||||
5. | Funktionsgebühren |
1. Allgemeines
1
„Sonstige Bezüge“ sind die siebente Einkunftsart; sie kommt nur für Einkünfte in Betracht, die nicht zu den übrigen sechs Einkunftsarten (§ 2 Abs 3 Z 1 bis 6) gehören.
2
Die Aufzählung der „sonstigen Einkünfte“ in § 29 ...