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Rosenkranz/Kahl (Hrsg)

AVG I Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4276-5

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Dokumentvorschau
Rosenkranz/Kahl (Hrsg) - AVG I Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

§ 54 Augenschein

Arno Kahl

Materialien

BGBl 1991/51 (WV).

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentierung
15
II.
Judikatur
A.
Begriff
E1, E2
B.
Aufklärungsbedürftigkeit
E3E6
C.
Tauglichkeit als Beweismittel
E7E10
D.
Kein Recht auf die Vornahme eines Augenscheines
E11E15
E.
Kein Recht auf Beiziehung zu einem Augenschein
E16E25
F.
Verfahrensmangel
E26E30

I. Kommentierung

1

§ 54 AVG handelt vom Augenscheinsbeweis. Entgegen dem Wortlaut ist darunter jede sinnliche Wahrnehmung von Tatsachen zu verstehen, die die Behörde zu Beweiszwecken vornimmt. Nach Ansicht des VwGH kommt es auf eine unmittelbare Sinneswahrnehmung durch Organwalter einer Behörde an, die sich dadurch von der Beschaffenheit einer Sache, eines Menschen oder Tiers, eines Vorgangs oder eines Zustands ein Bild machen. Zur Feststellung der Tatsachen kommen also sämtliche menschlichen Sinne in Betracht. Gegenstand eines Augenscheins können ...

AVG I Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

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