AVG I Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
1. Aufl. 2021
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§ 44g
Materialien
BGBl I 1998/158 (AB 1167 20. GP).
Literatur
Grabenwarter, Großverfahren nach dem AVG, ZfV 2000, 718; Kante, Verwaltungsrechtliche Großverfahren, 2001; Lampert/Bußjäger, Kundmachung und Auflage im UVP-Genehmigungsverfahren, ZVG 2016, 106; Pabel, Die Durchführung von Großverfahren, RFG 2009; Primosch, Ediktkundmachungen in weit verbreiteten Tageszeitungen, ecolex 2017, 573; Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensnovellen 1998, 1999.
Übersicht der Kommentierung
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I. Kommentierung
1
Barauslagen sind ua die Kosten für Verlautbarungen. Gem § 76 hat für Barauslagen nach dem Verursachungsprinzip grundsätzlich die Partei aufzukommen, die den verfahrenseinleitenden Antrag gestellt hat. In Abweichung dazu sind gem § 44g die Kosten für die Verlautbarung des Edikts im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ von Amts wegen zu tragen. Die Kosten der Verlautbarung des Edikts in den Tageszeitungen hat entsprechend dem Interessenprinzip weiterhin der Antragsteller zu tragen (1167 BlgNR 20. GP, 35).
II. Judikatur
E1
Wenn im § 44g AVG nur für die Kosten der Verlautbarung des Edikts im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ angeordnet ist, dass diese von Amts wegen zu tragen sind, dann ist daraus im...