GmbHG | GmbH-Gesetz
1. Aufl. 2014
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§ 12 SpaltG Anmeldung
Materialien
Stammfassung: EU-GesRÄG (BGBl 1996/304), RV 32 BlgNR 20. GP 6.
Literatur
Doralt, Zur Gestaltung handelsrechtlicher Vorschriften über die Spaltung, in FS Kastner II (1992) 123; Grünwald, Bedingte und befristete Verschmelzungsverträge, ecolex 1993, 242; Grünwald, Umwandlung – Verschmelzung – Spaltung (1996); Hügel, Das neue Spaltungsgesetz und die Reform des Umgründungsrechts, ecolex 1996, 527; Jaeger, Die Registersperre im neuen Verschmelzungsrecht, RdW 1996, 157; Kalss, Das neue österreichische Verschmelzungsrecht nach dem Ministerialentwurf, GesRZ 1995, 252; Napokoj, Praxishandbuch Spaltung (2008); Nowotny G., Die Prüfpflicht des Firmenbuchgerichts in Umgründungs- und Sacheinlagefällen, NZ 2006, 257; Saurer, Leveraged Management Buy-out (1995).
Übersicht
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I. Allgemeines
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§§ 12 und 13 SpaltG regeln die Anmeldung der Spaltung. Im Gegensatz zum Verschmelzungsrecht sind die Bestimmungen auf zwei Normen aufgeteilt. § 12 SpaltG regelt, wer zur Anmeldung befugt ist und bei welchem Firmenbuchgericht die Anmeldung zu bewirken ist. Weiters regelt Abs 2 die sog „Negativerklärung“. § 13 SpaltG nimmt auf die vorzulegenden Unterlage...