GmbHG | GmbH-Gesetz
1. Aufl. 2014
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§ 2 EU-VerschG Gericht
Materialien
Stammfassung: GesRÄG 2007 (BGBl I 2007/72), RV 171 BlgNR 23. GP 31.
Literatur
Adensamer/Eckert, Das Kollisionsrecht der grenzüberschreitenden Verschmelzung (Teil I), GES 2007, 95; Adensamer/Eckert, Das Kollisionsrecht der grenzüberschreitenden Verschmelzung (Teil II), GES 2007, 143; Althuber/Vavrovsky, GesRÄG 2007 – Aktuelle Änderungen im Umgründungsrecht, GES 2007, 416; Blasy, Grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften RdW 2006, 128; Frotz/Kaufmann, Grenzüberschreitende Verschmelzungen2 (2012); Hable/Gassner, EU-Verschmelzungsgesetz (2007); Kalss, Verschmelzung – Spaltung – Umwandlung2 (2010); Kaufmann, Die grenzüberschreitende Verschmelzung nach dem EU-Verschmelzungsgesetz, RdW 2008, 123; Schwab, Das auf den Verschmelzungsplan anwendbare Recht, GesRZ 2012, 103.
Übersicht
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Rz | ||
I. | Allgemeines | |
II. | Zweistufiges Verfahren | |
III. | Gerichtszuständigkeit für den österreichischen Verschmelzungspartner | |
IV. | Österreichische Gesellschaften als gleichzeitig übernehmende und übertragende Gesellschaften |
I. Allgemeines
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§ 2 EU-VerschG regelt die Gerichtszuständigkeit im Hinblick auf die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der grenzüberschreitenden Verschmelzung sowie der sonstigen im EU-VerschG dem Gericht zugewiesenen Aufgaben. Zu diesem Zweck sieht die N...