Doppelbesteuerung
2023
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Art. 24 Gleichbehandlung (Art. 24 MA)
Inhaltsübersicht
I. Übereinstimmung mit dem MA
II. Abs. 12 des Protokolls zu Art. 24
1. Buchst. a: Meistbegünstigungsregel für die österreichische Kommunalsteuer
2. Buchst. b: Österreichische (deutsche) Betriebsstättenverluste deutscher (österreichischer) Unternehmen
a) Grundsätze
b) Bis 1997 entstandene Verluste
c) Ab 1998 entstandene Verluste
Protokoll: (12) zu Artikel 24:
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