FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz
1. Aufl. 2011
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§ 30l [Rückforderungs-, Ersatz- und Strafbestimmungen]
1
Zur Rückzahlung zu Unrecht bezogener Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge (LFB) s sinngemäß § 30h Rz 1 f.
Auch wenn § 30l in der Gesetzessystematik den § 30m – die erst nach § 30l in das G eingefügt wurden – vorangestellt ist, bezieht sich § 30l auch auf die LFB.
2
Zur Ersatzpflicht des Lehrlings hinsichtlich des vom Bund für die Lehrlingsfreifahrt (LFF) nach § 30j geleisteten Fahrpreises, wenn SFF zu Unrecht in Anspruch genommen wurde, s sinngemäß § 30h Rz 3 ff; zur Abstandnahme von der Ersatzpflicht s sinngemäß § 30h Rz 17, zur Abstandnahme von der Rückforderung s sinngemäß § 30h Rz 18 ff.
3
Zum Verfahren s § 30h Rz 11 ff.
4
Zum Verwaltungsstrafrecht s § 30h Rz 22 ff.