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Csaszar/Lenneis/Wanke

FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1634-6

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Dokumentvorschau
Csaszar/Lenneis/Wanke - FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

§ 30f [Schülerfreifahrten]

Rudolf Wanke

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Verträge betreffend Schülerfreifahrt
1
A.
Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes
1
B.
Linienverkehr
8
C.
Gelegenheitsverkehr
D.
Kostenersatz an Gemeinden und Schulerhalter
II.
Fahrausweis
III.
Strecke
IV.
Antrag und beizuschließende Unterlagen
V.
Eigenanteil (Selbstbehalt)
VI.
Andere unentgeltliche Beförderung

I. Verträge betreffend Schülerfreifahrt

A. Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes

1

Das FLAG ermächtigt den jeweils zuständigen Bundesminister, im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes Verträge mit Verkehrsunternehmen im Linien- und im Gelegenheitsverkehr sowie mit Gemeinden zur Gewährleistung einer Schülerfreifahrt abzuschließen.

Bis zum BudgetbegleitG 2011 lauteten Abs 2, 4 und 5 (rückwirkende Änderung ab , s § 55 Abs 17):

„(2) Der Fahrpreisersatz darf nur für Fahrten zwischen der Wohnung im Inland und der Schule sowie nur für Schüler geleistet werden, für die eine Schulbestätigung im Sinne des § 30e Abs. 3 beigebracht wird, und für die, sofern sie volljährig sind, Familienbeihilfe bezogen wird. Die Leistung des Fahrpreisersatzes ist bei Schülern, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, überdies davon ab...

FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

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