Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 53-265

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-0964-5

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Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 246

Franz Reger/Stefanie Judmeier/Michael Kalcher/Yoko Kuroki

Übersicht


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I.
Kommentar zu § 246
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I. Kommentar zu § 246

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§ 246 FinStrG ordnete an, dass auf Finanzstrafsachen das Verfahren vor dem Einzelrichter des Landesgerichtes nicht anzuwenden ist. Diese Bestimmung entsprach inhaltlich der des § 196a FinStrG, wonach das Hauptverfahren wegen Finanzvergehen dem Schöffengericht obliegt und war daher überflüssig (Lässig in WK2, FinStrG, § 246 Rz 1). § 246 wurde daher mit BGBl I 2013/14 aufgehoben.

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

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