FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2
4. Aufl. 2016
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§ 63
I. Kommentar zu § 63
1
Durch den Entfall der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz mit dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsreform wurde die Bestimmung des § 63 überflüssig und daher mit Wirksamkeit ab aufgehoben.