Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 53-265

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-0964-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 165

Franz Reger/Stefanie Judmeier/Michael Kalcher/Yoko Kuroki

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 165
A.
Wiederaufnahmsgründe (§ 165 Abs 1 FinStrG)
1.
Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens
13
2.
Gerichtlich strafbare Tat und Erschleichung der Entscheidung (§ 165 Abs 1 lit a FinStrG)
47
3.
Neue Tatsachen und Beweismittel (§ 165 Abs 1 lit b FinStrG)
811
4.
5.
Änderung der Abgabenfestsetzung (§ 165 Abs 1 lit d FinStrG)
6.
Selbstanzeige
B.
Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 165 Abs 2 FinStrG)
15, 16
C.
Wiederaufnahme des Verfahrens über Antrag (§ 165 Abs 3 bis 5 FinStrG)
1.
Antragsberechtigter (§ 165 Abs 3 FinStrG)
17, 18
2.
3.
Aufschiebende Wirkung (§ 165 Abs 5 FinStrG)
II.
Rechtsprechung zu § 165
A.
Rechtsprechung zu § 165 Abs 1
B.
Rechtsprechung zu § 165 Abs 4
C.
Rechtsprechung zu § 165 Abs 5

I. Kommentar zu § 165

A. Wiederaufnahmsgründe (§ 165 Abs 1 FinStrG)

1. Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens

1

Die Wiederaufnahme des Verfahrens setzt voraus, dass das abgeschlossene Verfahren rechtskräftig beendet ist, dass also überhaupt eine Entscheidung (Bescheid, Erkenntnis), die einer Änderung im wiederaufgenommenen Verfahren zugänglich ist, vorhanden ist ( [R 165(1)/44]). Solange die Rechtskraft der Entscheidung nicht eingetreten ist, bedarf es des außerordentlichen Rechtsmittels der Wiederaufnahme des Verfahrens nicht, weil diese Entscheidung ohnehin mit dem ordentlichen ...

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.