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Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 53-265

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-0964-5

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Dokumentvorschau
Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 153

Franz Reger/Stefanie Judmeier/Michael Kalcher/Yoko Kuroki

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar zu § 153
A.
Inhalt der Rechtsmittel
1
1.
Rechtsmittel gegen Erkenntnisse und sonstige Bescheide (§ 153 Abs 1 FinStrG)
29
2.
Beschwerden gegen Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt (§ 153 Abs 3 FinStrG)
3.
Säumnisbeschwerde (§ 153 Abs 4 FinStrG)
B.
Rechtsmittel des Amtsbeauftragten (§ 153 Abs 2 FinStrG)
II.
Rechtsprechung zu § 153
A.
Rechtsprechung zu § 153 Abs 1
B.
Rechtsprechung zu § 153 Abs 4

I. Kommentar zu § 153

A. Inhalt der Rechtsmittel

1

Ein Rechtsmittel ist ein Anbringen iS des § 56 Abs 2 FinStrG iV mit § 85 BAO, das grundsätzlich schriftlich, telegrafisch, mittels Fernschreiber oder durch Telefax und nur ausnahmsweise mündlich einzubringen ist. Das Rechtsmittel muss darüber hinaus auch den in § 153 angeführten formellen und inhaltlichen Mindestvoraussetzungen entsprechen, damit es durch das BFG behandelt werden kann. Aus sachlichen Gründen sind die Erfordernisse je nachdem, ob ein Bescheid, eine Maßnahme unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt oder die Säumnis der Finanzstrafbehörde angefochten wird, unterschiedlich gestaltet.

1. Rechtsmittel gegen Erkenntnisse und sonstige Bescheide (§ 153 Abs 1 FinStrG)

2

§ 153 Abs 1 FinStrG zählt die Punkte auf, die ein Rechtsmittel gegen Bescheide zwingend enthalten muss. Die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sich das Rechtsmittel richt...

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

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