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Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 53-265

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-0964-5

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Dokumentvorschau
Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 93

Franz Reger/Stefanie Judmeier/Michael Kalcher/Yoko Kuroki

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar zu § 93
A.
Hausdurchsuchung (§ 93 Abs 2 FinStrG)
1- 8
B.
Personendurchsuchung (§ 93 Abs 3 FinStrG)
9- 12
C.
Gemeinsame Bestimmungen
1.
Schriftliche Anordnung (§ 93 Abs 1 FinStrG)
2.
Gefahr im Verzug (§ 93 Abs 4)
3.
Vertrauenspersonen (§ 93 Abs 5)
4.
Niederschrift (§ 93 Abs 6)
5.
Bescheinigung (§ 93 Abs 6)
6.
Rechtsmittel (§ 93 Abs 7)
II.
Rechtsprechung zu § 93
A.
Rechtsprechung zu § 93 Abs 1
B.
Rechtsprechung zu § 93 Abs 2
C.
Rechtsprechung zu § 93 Abs 3
D.
Rechtsprechung zu § 93 Abs 4
E.
Rechtsprechung zu § 93 Abs 5
F.
Rechtsprechung zu § 93 Abs 6

I. Kommentar zu § 93

A. Hausdurchsuchung (§ 93 Abs 2 FinStrG)

1

Die Hausdurchsuchung ist das systematische Suchen in einer Wohnung oder in sonstigen zum Hauswesen gehörenden Räumlichkeiten, um den Beschuldigten (Verdächtigen) oder beschlagnahmefähige Gegenstände zu finden (vgl Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Bundesverfassungsgesetz11, Rz 1430 f). Charakteristisch für das Wesen der Hausdurchsuchung ist das Suchen nach einer Person oder einem Gegenstande, von denen unbekannt ist, wo sie sich befinden ( [R 93(2)/17] und dort zitierte Vorjudikatur). Einen Raum durchsuchen heißt dessen einzelne Bestandteile und die darin befindlichen Objekte zu dem Zweck in Augenschein zu ...

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

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