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Fuith

Tiroler Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3538-5 978-3-7073-3538-5

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Fuith - Tiroler Grundverkehrsgesetz

§ 2 Begriffsbestimmungen

Fuith

EB zu Nov. 2016 zu § 2 Abs. 1 sechster Satz

Grundstücke, die innerhalb der im örtlichen Raumordnungskonzept nach § 31 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 zur Befriedigung des Wohnbedarfes und für Zwecke der Wirtschaft vorgesehenen Bereiche (sog. „Siedlungserweiterungsflächen“) liegen, gelten nach dem geltenden Recht nicht als land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke. Durch die Anfügung eines Halbsatzes soll nun an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass diese Grundstücke künftig ab dem Vorliegen der entsprechenden Flächenwidmung im Hinblick auf die Bebauungspflicht den unbebauten Baugrundstücken gleichzuhalten sein werden. Es wird daher angeordnet, dass für sie insofern die einschlägigen Bestimmungen des 3. Abschnitts über die Erklärungspflicht für Rechtserwerbe an unbebauten Baugrundstücken gelten. Für Näheres sie die Erläuterungen zum neu gefassten § 11 (Z 11).

EB zu Nov. 2016 zu Z. 2 (§ 2 Abs. 3)

Diese Änderung dient der deutlichen Abgrenzung von bebauten und unbebauten Baugrundstücken. Die Anordnung des bisherigen zweiten Satzes, wonach als bebaute Grundstücke auch baulich in sich abgeschlossene Teile eines Gebäudes, die als Wohnungen, Ges...

Tiroler Grundverkehrsgesetz

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